Die Eigenheimversicherung deckt das Gebäude, die Haushaltsversicherung den beweglichen Inhalt – beide ergänzen einander. Als Faustregel gilt: Alles, was beim Umzug im Haus bliebe, gehört zum Gebäude, alles Mitgenommene zum Hausrat. Eigentümerinnen und Eigentümer brauchen meist beide Verträge, Mieter in der Regel nur die Haushaltsversicherung.
Die Eigenheimversicherung versichert das Gebäude, die Haushaltsversicherung den beweglichen Inhalt – die beiden Verträge decken unterschiedliche Werte und ergänzen einander. Als einfache Faustregel gilt: Alles, was bei einem Umzug im Haus bliebe, zählt zum Gebäude, alles Mitgenommene zum Hausrat.
Was zählt zum Gebäude, was zum Inhalt?
| Bestandteil | Eigenheim (Gebäude) | Haushalt (Inhalt) |
|---|---|---|
| Mauern, Dach, Fundament | Ja | – |
| Fest verbaute Heizung, Sanitär | Ja | – |
| Einbauküche (fest verbaut) | meist Gebäude | je nach Vertrag |
| Möbel, Kleidung, Elektronik | – | Ja |
| Photovoltaik, fest montiert | Gebäude (ggf. Zusatz) | – |
Wer braucht welchen Vertrag?
- Eigentümer eines Hauses: in der Regel beide – Eigenheim für die Substanz, Haushalt für den Inhalt.
- Wohnungseigentümer: für das Gebäude sorgt oft die gemeinschaftliche Gebäudeversicherung der Eigentümergemeinschaft; privat meist Haushaltsversicherung plus Sondereigentum.
- Mieter: meist nur Haushaltsversicherung, das Gebäude versichert der Vermieter.
Die Haftpflicht nicht vergessen
In der Eigenheimversicherung ist üblicherweise eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten. Sie greift, wenn Dritte auf dem Grundstück zu Schaden kommen – etwa bei Glatteis auf dem Gehweg oder herabfallenden Dachziegeln. Die persönliche Privathaftpflicht ist dagegen meist Teil der Haushaltsversicherung.
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