Die Versicherungssumme der Eigenheimversicherung sollte dem Neubauwert des Gebäudes entsprechen, nicht dem Kaufpreis. Ist sie zu niedrig, kürzt der Versicherer die Leistung anteilig – das ist die Unterversicherung. Ein Baukostenindex, ein Unterversicherungsverzicht und die Meldung von Um- und Anbauten schützen vor bösen Überraschungen im Schadenfall.
Die Versicherungssumme der Eigenheimversicherung soll dem Neubauwert entsprechen – also den Kosten, das Gebäude im heutigen Zustand neu zu errichten, ohne Grundstückswert. Ist die Summe zu niedrig, kürzt der Versicherer die Entschädigung anteilig. Diese Kürzung heißt Unterversicherung und trifft auch kleine Schäden.
So entsteht Unterversicherung
Ist ein Haus zu niedrig versichert, wird jeder Schaden im gleichen Verhältnis gekürzt – unabhängig von der Schadenhöhe.
| Situation | Neubauwert | Versicherungssumme | Ersatz bei 20.000 € Schaden |
|---|---|---|---|
| Korrekt versichert | 400.000 € | 400.000 € | 20.000 € |
| Unterversichert (75 %) | 400.000 € | 300.000 € | rund 15.000 € |
Die Werte sind ein vereinfachtes Rechenbeispiel und dienen nur der Veranschaulichung.
So ermitteln Sie den Neubauwert
- Verbaute Fläche und Stockwerke: Grundlage der meisten Berechnungsmodelle.
- Ausstattungskategorie: einfache, mittlere oder gehobene Ausstattung.
- Nebengebäude: Garage, Carport oder Gartenhaus mitversichern.
So vermeiden Sie die Kürzung
- Unterversicherungsverzicht: Viele Tarife verzichten auf die Kürzung, wenn die Summe nach dem Modell des Versicherers korrekt ermittelt wurde.
- Wertanpassung per Index: Die Summe steigt automatisch mit dem Baukostenindex.
- Änderungen melden: Dachausbau, Wintergarten oder Sanierung erhöhen den Wert – der Arbeiterkammer zufolge ein häufig übersehener Punkt.
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