Sturm, Hagel und Blitz sind in der Eigenheimversicherung meist Grunddeckung. Hochwasser, Überschwemmung, Mure und Lawine gelten als außergewöhnliche Naturkatastrophen und sind nur über einen Zusatzbaustein mit begrenzter Summe gedeckt. In Hochwasser-Risikozonen ist die Deckung teils stark eingeschränkt. Bleibt ein Schaden ungedeckt, hilft mitunter der Katastrophenfonds.
Sturm, Hagel und Blitzschlag gehören meist zur Grunddeckung der Eigenheimversicherung – Hochwasser, Überschwemmung, Mure und Lawine sind dagegen nur über einen Zusatzbaustein und oft mit begrenzter Summe versichert. Diese Ereignisse gelten als „außergewöhnliche Naturkatastrophen“.
Grunddeckung und Elementar-Zusatz
| Ereignis | Deckung |
|---|---|
| Sturm (ab ca. 60 km/h), Hagel | meist Grunddeckung |
| Blitzschlag, Feuer | meist Grunddeckung |
| Leitungswasser | meist Grunddeckung |
| Hochwasser, Überschwemmung | Zusatzbaustein, begrenzt |
| Mure, Erdrutsch, Lawine | Zusatzbaustein, begrenzt |
| Erdbeben, Rückstau | je nach Tarif, teils Aufpreis |
Warum die Summe oft nicht reicht
Laut durchblicker und Arbeiterkammer liegt die Basisdeckung für Elementarschäden in vielen Verträgen nur bei rund 3.000 bis 10.000 Euro. Gegen Aufpreis sind je nach Anbieter höhere Grenzen von etwa 20.000 bis 40.000 Euro möglich. Bei einem größeren Hochwasser kann das die tatsächlichen Kosten dennoch deutlich unterschreiten – ein häufiger Grund für Unterversicherung bei Naturgefahren.
Risikozonen und Katastrophenfonds
- Gefahrenzonen: Je höher das Risiko am Standort, desto höher die Prämie – in stark gefährdeten Zonen ist Elementar teils nicht versicherbar.
- Katastrophenfonds: Für nicht versicherte Schäden kann eine Beihilfe beantragt werden. Die Höhe variiert je Bundesland, der Antrag läuft meist über die Gemeinde – es besteht kein Rechtsanspruch.
- Vorsorge: Rückstauklappen und Objektschutz können Voraussetzung für vollen Versicherungsschutz sein.
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