Elementarschäden und Hochwasser: Wann zahlt die Eigenheimversicherung?

Sturm, Hagel und Blitz sind in der Eigenheimversicherung meist Grunddeckung. Hochwasser, Überschwemmung, Mure und Lawine gelten als außergewöhnliche Naturkatastrophen und sind nur über einen Zusatzbaustein mit begrenzter Summe gedeckt. In Hochwasser-Risikozonen ist die Deckung teils stark eingeschränkt. Bleibt ein Schaden ungedeckt, hilft mitunter der Katastrophenfonds.

Sturm, Hagel und Blitzschlag gehören meist zur Grunddeckung der Eigenheimversicherung – Hochwasser, Überschwemmung, Mure und Lawine sind dagegen nur über einen Zusatzbaustein und oft mit begrenzter Summe versichert. Diese Ereignisse gelten als „außergewöhnliche Naturkatastrophen“.

Grunddeckung und Elementar-Zusatz

EreignisDeckung
Sturm (ab ca. 60 km/h), Hagelmeist Grunddeckung
Blitzschlag, Feuermeist Grunddeckung
Leitungswassermeist Grunddeckung
Hochwasser, ÜberschwemmungZusatzbaustein, begrenzt
Mure, Erdrutsch, LawineZusatzbaustein, begrenzt
Erdbeben, Rückstauje nach Tarif, teils Aufpreis

Warum die Summe oft nicht reicht

Laut durchblicker und Arbeiterkammer liegt die Basisdeckung für Elementarschäden in vielen Verträgen nur bei rund 3.000 bis 10.000 Euro. Gegen Aufpreis sind je nach Anbieter höhere Grenzen von etwa 20.000 bis 40.000 Euro möglich. Bei einem größeren Hochwasser kann das die tatsächlichen Kosten dennoch deutlich unterschreiten – ein häufiger Grund für Unterversicherung bei Naturgefahren.

Risikozonen und Katastrophenfonds

  • Gefahrenzonen: Je höher das Risiko am Standort, desto höher die Prämie – in stark gefährdeten Zonen ist Elementar teils nicht versicherbar.
  • Katastrophenfonds: Für nicht versicherte Schäden kann eine Beihilfe beantragt werden. Die Höhe variiert je Bundesland, der Antrag läuft meist über die Gemeinde – es besteht kein Rechtsanspruch.
  • Vorsorge: Rückstauklappen und Objektschutz können Voraussetzung für vollen Versicherungsschutz sein.

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Häufige Fragen

Ist ein Sturmschaden am Dach automatisch versichert?
In den meisten Eigenheimversicherungen ja. Sturm ab etwa 60 bis 70 km/h und Hagel gehören üblicherweise zur Grunddeckung. Hochwasser und Überschwemmung zählen dagegen zu den außergewöhnlichen Naturkatastrophen und sind nur über einen gesonderten Elementar-Baustein gedeckt.
Was tun, wenn ein Hochwasserschaden nicht gedeckt ist?
Dann können Betroffene eine Beihilfe aus dem Katastrophenfonds beantragen. Die Höhe hängt vom Bundesland ab, der Antrag läuft in der Regel über die Wohnsitzgemeinde. Ein Rechtsanspruch besteht nicht, und die Beihilfe ersetzt meist nur einen Teil des Schadens.
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